Datenschutz

Wenn Sie die Angebote des städtischen Internetauftritts unter klimaschutz.meinbadhonnef.de besuchen, erbringt die Stadt Bad Honnef für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
(Nordrhein-Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – NRWDSAnpUG-EU) (Landesdatenschutzgesetz NRW).

Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert, wenn Sie uns diese für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen, insbesondere der Formularangebote, als erforderlich überlassen.

Bei elektronischer Antragstellung bieten wir Ihnen bei den einzelnen Services ggf. ein Online-Formular an, mit dem Sie uns Ihren Antrag mitsamt Ihren persönlichen Daten über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übermitteln können (SSL – zu erkennen an dem “https” vor der aufgerufenen Internetadresse).

Auch bei einer elektronischen Antragstellung per E-Mail mittels qualifizierter elektronischer Signatur an das Postfach vps@bad-honnef.de oder über De-Mail können Sie der Stadt Bad Honnef rechtssicher und vertraulich elektronische Nachrichten und Dokumente inklusive ihrer persönlichen Daten übersenden.

Unabhängig vom Übertragungsweg unterfallen Ihre Daten behördenintern dem Datenschutz und sind zweckgebunden. Sie werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Erledigung der angefragten oder beantragten Aufgabe benötigt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine unverschlüsselte Übermittlung von Daten über einfache Internet-Formulare oder die Nutzung offener Internetverbindungen in beiden Richtungen die Möglichkeit birgt, dass Dritte ihre Daten auf dem Übertragungsweg zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.

Die Stadt Bad Honnef hat keinen Einfluss auf die Nutzungsbedingungen der einzelnen sozialen Netzwerke. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Betreiber der sozialen Netzwerke, die wir zur Kommunikation nutzen, Daten außerhalb Deutschlands dauerhaft speichern und für geschäftliche Zwecke nutzen. In welchem Umfang und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, ist für uns nicht erkennbar. Wir empfehlen daher, sorgfältig zu prüfen, welche persönlichen Daten Sie den sozialen Netzwerken zur Verfügung stellen. Wir behandeln Ihre Daten mit höchster Sorgfalt, übernehmen aber keine Haftung für das Verhalten der Betreiber der sozialen Netzwerke sowie Dritter.

Hinweis:

Auf dem Server werden Webserver-Log-Dateien mit den Seitenaufrufen gesammelt. Dieser werden max. 3 Monate aufbewahrt. Danach werden sie gelöscht.

In anonymisierter Form werden die Daten für statistische Zwecke aufbereitet.

In den Log-Dateien sind IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse und Browsertyp, sowie http-Status und Seiten- bzw. Dateigröße enthalten.

Diese Daten werden nur von Systemadministratoren verwendet, um ggf. ein weiteres Hilfsmittel bei der Analyse von Störungen zu erhalten.

Sie Seite verwendet sogenannte Session-Cookies. Diese werden nach dem Beenden des Browser wieder gelöscht.

Wenn die Funktion „Cookies-Hinweis“ aktiviert ist, wird zusätzlich ein (permanenter) Cookie gesetzt, in dem gespeichert wird, dass der Besucher den Cookie-Hinweis gesehen hat. Dieser Cookie hält standardmäßig eine Woche. Danach wird der Cookie gelöscht und der Besucher muss den Cookie-Hinweis erneut bestätigen/wegklicken.

Zusätzlich sind weitere Angebote in das Portal integriert, wie z.B. Google-Maps, Google-Translator, Youtube, aber auch Statistik-Tools wie Google-Analytics, eTracker o.ä. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Dienste ggf. eigene Datenschutzhinweise haben.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Bad Honnef in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an
Datenschutzbeauftragte der Stadt Bad Honnef oder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder an die E-Mail-Adresse poststelle@ldi.nrw.de).

Datenschutzbeauftragte der Stadt Bad Honnef:
Elfi Homscheid
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef

E-mail: datenschutz@bad-honnef.de
Telefon: 02224/ 184 -113

USt.-ID-Nr.: DE236722118

Gläubiger-ID-Nr.: DE8700100000100350

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO und
Informationspflichten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden nach Art. 14 DS-GVO.

Betroffenenrechte:
Werden Ihre personenbezogenen Daten erarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO)

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 26 DS-GVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu
(Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der/beim Landesbeauftragte(n) NRW für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadtverwaltung Bad Honnef durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung:
Diese Informationspflicht gilt für alle Fälle, in denen die Stadtverwaltung Bad Honnef
bei Ihnen Daten erhoben hat und im Nachhinein innerhalb der Verwaltung für einen anderen Zweck weiterverarbeiten will, als der Erhebung zugrunde lag. Diese Informationspflicht besteht nicht, wenn die Daten für den gleichen Zweck an Dritte
übermittelt werden.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung Bad Honnef so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach der für die Aufgabenerfüllung jeweils geltenden Gesetzesgrundlage bzw. für die gesetzlichen Dokumentationspflichten erforderlich ist.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a EU-Datenschutz-Grundverordnung als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b EU-Datenschutz-Grundverordnung als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die Stadt Bad Honnef unterliegt, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c EU-Datenschutz-Grundverordnung als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d EU-Datenschutz-Grundverordnung als Rechtsgrundlage.
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Verantwortlichen übertragen wurde, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e EU-Datenschutz-Grundverordnung als Rechtsgrundlage.

Soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen der Grundrechte, und Grundfreiheit der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich  bei der betroffenen Person um ein Kind handelt (Art. 6 Abs. 1 f).
Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommenen Verarbeitung

Bei allen Kontakten mit den Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel Antrags- und Genehmigungsverfahren in deren Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden separate Datenschutzerklärungen mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen im Kontext des jeweiligen Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Informationen sind nach den Verwaltungsleistungen geordnet. Zunächst die Übersicht:

  1. Städtische Social Media Angebot Newsletter
  2. Datenschutzrechtliche Hinweise in Steuer- und Beitragsangelegenheiten
  3. Datenschutzerklärung der Finanzbuchhaltung
  4. Datenschutzerklärung   für SEPA-Mandate
  5. Datenschutzhinweise zu Musikschulangelegenheiten
  6. Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
  7. Information des Standesamtes Bad Honnef
  8. Soziales und Wohngeld
  9. Jugendhilfeangelegenheiten

1. Städtisches Social Media Angebot und Newsletter

Wir erfassen lediglich eine E-Mail-Adresse. Diese wird ausschließlich für den Versand des jeweils abonnierten Newsletters genutzt und nicht weitergegeben. Die Registrierung erfolgt über das Double-Opt-In-Verfahren. Das bedeutet, dass Sie nach dem Absenden Ihrer E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten. So wird sichergestellt, dass Ihnen die angegebene E-Mail-Adresse gehört und Sie mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind.

Der Versand des Newsletters erfolgt durch den Dienstleister Newsletter2Go. Auf den einzelnen Anmeldeseiten finden Sie auch die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Newsletter abzumelden. Zusätzlich enthält jeder Newsletter einen Abmeldelink.

2. Datenschutzrechtliche Hinweise in Steuer- und Beitragsangelegenheiten

Zur Erfüllung unserer steuerlichen / beitragsrechtlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten (Name, Anschrift) und Informationen, die in Verbindung mit der Steuer- und Beitragserhebung stehen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer- sowie bei Erschließungs- und Straßenbaubeitragsbescheiden und den Bescheiden für die Straßenreinigungsgebühren.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadtverwaltung Bad Honnef, Bereich Steueramt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef.

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Bundesbaugesetz, Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz, Straßenreinigungsgesetz NRW und den zugehörigen städtischen Satzungen) verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten werden zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung bzw. Zahlung an die Geschäftsbuchhaltung und an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Bad Honnef weitergegeben.

Im Rahmen der einschlägigen Rechtsgrundlagen werden personenbezogene Daten auch anderen Organisationseinheiten (z.B. Ordnungsamt, Gewerbeamt) der Stadt Bad Honnef oder externen Dritten (z.B. Gerichte) zur Verfügung gestellt.

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Stadt Bad Honnef, Datenschutzbeauftragte, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, E-Mail:datenschutz@bad-honnef.de, Tel.: 02224 – 1840

3. Datenschutzerklärung der Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Bad Honnef verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Daten werden in die Buchhaltungssoftware im Auftrag der übrigen Fachdienste nach den für diese geltenden rechtlichen Vorschriften eingepflegt.

Auf Ihre Rechte nach der EU-Datenschutzverordnung (s. o.) wird ausdrücklich hingewiesen.

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Stadt Bad Honnef, Datenschutzbeauftragte, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, E-Mail:datenschutz@bad-honnef.de, Tel.: 02224 – 1840

4. Datenschutzerklärung   für SEPA-Mandate

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Bankdaten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Datenerhebung erfolgt durch die Stadtverwaltung Bad Honnef (Stadtkasse), Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef.
Kontakt zum behördlichen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie über  datenschutz@bad-honnef.de, Telefon 02224/184-0
Die Daten werden zur Einziehung der sich aus dem Kassenzeichen ergebenden Forderung  erhoben.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO  in Verbindung mit der SEPA EU Verordnung 260/2012  verarbeitet.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Die Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt.
Auf Ihre Rechte nach der EU-Datenschutzgrundverordnung wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen (Artikel 15-21).
Ihr Mandat verfällt 3 Jahre nach der letzten Nutzung eines Einzuges. Die Daten  werden gelöscht, wenn sie für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind und die Bestimmungen über die  Aufbewahrungsfristen gem. § 58 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW dies zulassen.
Sie können das SEPA-Mandat jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Stadt Bad Honnef, Datenschutzbeauftragte, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, E-Mail:datenschutz@bad-honnef.de, Tel.: 02224 – 1840

5. Datenschutzhinweise zu Musikschulangelegenheiten

Ihre Daten werden für die Teilnahme am Musikschulunterricht sowie die fällig werdenden Musikschulgebühren erhoben.
Ihre Daten werden auf Grundlage gem Art. 6 Abs 1 a und der Satzung für die Musikschule der Stadt Bad Honnef in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Musikschule der Stadt Bad Honnef erhoben.
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dem entsprechenden Musikschullehrer weitergegeben. Dies ist nötig, um einen reibungslosen Unterrichtsablauf zu gewährleisten.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Andere geschieht nicht.
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Musikschule der Stadt Bad Honnef so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung innerhalb der Musikschule erforderlich ist.
Werden Ihre personenbezogenen Daten erarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 26 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Musikschule der Stadt Bad Honnef durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Kontaktdaten des Verantwortlichen: Musikschule der Stadt Bad Honnef,
Leiterin Antonia Schwager M.A., Rathausplatz1 ,53604 Bad Honnef
Telefon: 02224/184-162, E-Mail: antonia.schwager@bad-honnef.de

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Stadt Bad Honnef, Datenschutzbeauftragte, Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef, E-Mail: datenschutz@bad-honnef.de, Telefon: 02224/184-113

6. Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Vorbemerkung
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz – BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

  1.  Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
    Stadt Bad Honnef
    Bürgerbüro
    Frau Senk
    Rathausplatz 1
    53604 Bad Honnef
    Telefon: 02224/184-124
    E-Mail: bianca.senk@bad-honnef.de
  2.  Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
    Stadt Bad Honnef
    Datenschutzbeauftragte Frau Homscheid
    Rathausplatz 1
    53604 Bad Honnef
    Telefon: 02224/184-113
    E-Mail: elfi.homscheid@bad-honnef.de
  3.  Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
    Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
  4.  Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
    a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
    b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebühren-pflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
    Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
    c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
    d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten er-halten.
    e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Ad-ressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
    e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
    f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
  5.  Dauer der Speicherung
    Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
  6.  Betroffenenrechte
    Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
    a)    Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Ver-arbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
    b)    Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
    c)    Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
    Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit un-verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
    d)    Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrecht-mäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen  der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
    Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprü-fung.
    e)    Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
    Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.
  7.  Widerrufsrecht bei Einwilligungen
    Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (§ 44 Absatz 3 Satz 1 BMG i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
  8.  Beschwerderecht
    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,
    wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0,
Fax-Nr.: 0211 38424-10,
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Information des Standesamtes Bad Honnef
gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Vorbemerkung

Das Standesamt Bad Honnef hat alle Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) zu beurkunden, die auf Bad Honnefer Stadtgebiet eintreten. Darüber hinaus werden familienrechtliche Erklärungen beurkundet und auf Antrag Nachbeurkundungen von ausländischen Personenstandsfällen vorgenommen.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Bad Honnef
Standesamt
Frau Senk
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224/184-124
E-Mail: bianca.senk@bad-honnef.de

  1. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Bad Honnef
Datenschutzbeauftragte Frau Homscheid
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224/184-113
E-Mail: elfi.homscheid@bad-honnef.de

  1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
    Das Standesamt hat gemäß §§ 3 ff. Personenstandsgesetz (PStG) für seinen Zu-ständigkeitsbereich ein Eheregister, ein Lebenspartnerschaftsregister, ein Geburtenregister und ein Sterberegister zu führen und fortzuführen. Darüber hinaus nimmt es gemäß §§ 34 ff. PStG besondere Beurkundungen vor.
    Im Zusammenhang mit den vorgenommenen Beurkundungen ergehen Mitteilungen an andere Behörden auf Grundlage der §§ 57 ff. Personenstandsverordnung (PStV) sowie aufgrund internationaler und bilateraler Übereinkommen.
  2. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
    Das Standesamt hat gemäß §§ 57 ff. PStG fallbezogen Mitteilungen zu machen an Meldebehörden, andere Standesämter, Familiengerichte, Jugendämter sowie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, dem für die Veranlagung zur Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt, der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde.
    Das Standesamt hat gemäß dem Übereinkommen über den internationalen Aus-tausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten vom 04.09.1958, BGBl. 1961 II, Seite 1055, 1071, Mitteilungen an ausländische Standesämter des Geburtssortes jedes Ehegatten oder des Verstorbenen zu machen, wenn dieser Ort im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates liegt. Jeder Staat kann diese Mitteilung davon abhängig machen, ob sie einen Staatsangehörigen des Empfangsstaates betrifft.
    Das Standesamt hat gemäß dem Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Legalisation vom 26.09.1957, BGBl. 1961 II S.1055, 1067, auf deren Ersuchen hin ausländischen Vertretungen und den Konsulaten Personenstandsurkunden zu erteilen.
    Das Standesamt hat gemäß dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen vom 18.11.1980, BGBl. 1981 II S. 1050, Mitteilungen über Personenstandsfälle an die ausländischen Standesämter des Geburtsorts und die konsularischen Vertretungen zu machen sowie auf deren Ersuchen hin Ehefähigkeitszeugnisse auszustellen.
    Das Standesamt hat gemäß dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen vom 03.06.1982, BGBl. II 1983 S. 699, Mitteilungen über Personenstandsfälle an die ausländischen Standesämter des Geburtsorts und die konsularischen Vertretungen zu machen sowie auf deren Ersuchen hin Ehefähigkeitszeugnisse auszustellen.
    Das Standesamt hat gemäß dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen vom 4.11.1985, BGBl. 1988 II S. 126 und die Mitteilungen der Vertragsstaaten zu Artikel 8 des Abkommens, BGBl. 1988 II S. 697, 1994 II S. 3703 Mitteilungen über Personenstandsfälle an die ausländischen Standesämter des Geburtsorts und die konsularischen Vertretungen zu machen sowie auf deren Ersuchen hin Ehefähigkeitszeugnisse auszustellen.
    Das Standesamt hat natürlichen und juristischen Personen Urkunden, Auskünfte und Einsicht gemäß den Vorschriften der §§ 61 ff. PStG zu erteilen.
  3. Dauer der Speicherung
    Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten gemäß § 5 Abs. 5 PStG folgende Fristen:
    1. für Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
    2. für Geburtenregister 110 Jahre
    3. für Sterberegister 30 Jahre.
  4. Betroffenenrechte
    Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
    a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Ver-arbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
    b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
    c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
    Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit un-verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
    d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrecht-mäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Standesamtes gegenüber denen  der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
    Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprü-fung.
    e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
  5. Beschwerderecht
    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,
    wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0,
Fax-Nr.: 0211 38424-10,
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

8. Soziales und Wohngeld

Datenerhebung im Zusammenhang mit der Prüfung Ihrer Leistungspflicht aus Unterhalt oder sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen, die auf den Rhein-Sieg-Kreis als Sozialhilfeträger übergegangen sind, sowie aus Kostenersatz. Ab dem 25.05.2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue EU-DSGVO als auch entsprechende nationale Regelungen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden erhoben, um prüfen zu können, ob und in welcher Höhe ein Sozialhilfeempfänger einen Unterhaltsanspruch oder sonstigen zivilrechtlichen Anspruch gegen Sie hat, der auf den Rhein-Sieg-Kreis als Sozialhilfeträger übergegangen ist (§§ 93, 94, 117 SGB XII), oder ob und in welcher Höhe der Sozialhilfeträger einen Kostenersatzanspruch gegen Sie hat (§§ 102, 105 SGB XII).
Soweit es für die Bearbeitung dieser Angelegenheit im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre persönlichen Daten (z. B. Personalien, Anschrift, Kontaktdaten, wirtschaftlichen Verhältnisse, Familienverhältnisse, Wohn-und Lebensumstände) manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und Übermittelt). Soweit es zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist, kann das Sozialamt auch Daten, die von anderen Stellen erhoben wurden (z.B. von Finanzbehörden und anderen Behörden) von diesen Stellen einholen (§§ 3, 4 und 21 Abs. 4 SGB X).

Die Erhebung dieser Daten ist gem. § 67a SGB X zulässig, soweit Ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung notwendig ist. Im Falle der Unterhaltsprüfung sind Sie gem. § 117 SGB XII zur Auskunft verpflichtet. Wird diese Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt, kann Auskunftsklage erhoben werden. Im Falle des Kostenersatzes bzw. der sonstigen zivilrechtlichen Ansprüche, wird die Forderung des Rhein-Sieg-Kreises nach Aktenlage festgesetzt.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit §§ 67a-78 SGB X und §§ 60-67 SGB I verarbeitet.

Soweit dies im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist, werden ihre Daten weitergeben an:
hausinterne Stellen (z.B. Finanzbuchhaltung und Stadtkasse zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs; im Falle eines Zahlungsverzuges würden ggf. von der Stadtkasse weitere Informationen von Dritten, z.B. Meldebehörden, Schuldnerverzeichnis und Vollstreckungsporttal NRW, Schufa erhoben, Rechtsabteilung sofern im Ein-zelfall juristische Unterstützung erforderlich ist, Registratur zur Zwischenarchivierung, Stadtarchiv zur Langzeit-archivierung nach Archivgesetz)

externe Stellen (z.B. Zweckverband Civitec zur automatisierten Datenverarbeitung, Gutachteraus-schuss des Rhein-Sieg-Kreises sofern die Wertermittlung einer Immobilie erforderlich ist, zentrale Widerspruch-stelle des Kreissozialamtes im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung, sozial erfahrene Personen im Rahmen von Widerspruchsverfahren, Sozial oder Zivilgerichte im Rahmen von Klageverfahren, Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Forderungen)

Darüber hinaus werden ihre Daten an Dritte außerhalb der Stadtverwaltung nur weitergeleitet, soweit die Stadtverwaltung gesetzlich oder durch richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung dazu verpflichtet ist oder eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt.

Ihre Daten werden bis zum bestandskräftigen Verfahrensabschluss und vollständigen Erfüllung etwaiger Forde-rung des Rhein-Sieg-Kreises gespeichert. Rechnungsbegründende Unterlagen werden gem. § 58 Abs. 2 Satz 2 und 3 GemHVO NRW darüber hinaus nach Abschluss des Zahlungsvorgangs weitere 6 Jahre gespeichert.
Die Frist beginnt ab dem 1. Januar des Folgejahres nach Abschluss des Zahlungsvorgangs.
Im Rahmen des Archivgesetzes sind alle Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dem Archiv zur Lang-zeitarchivierung anzubieten. Lehnt das Archiv die Langzeitarchivierung ab, werden die Akten vernichtet bzw. die Daten gelöscht.
Kontaktdaten des Verantwortlichen

Stadt Bad Honnef, Der Bürgermeister
Sozialamt, Frau Nadine Batzella
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
nadine.batzella@bad-honnef.de
Tel.: 02224/184-194

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

Stadt Bad Honnef, Der Bürgermeister
Datenschutzbeauftragte der Stadt Bad Honnef, F rau Elfi Homscheid
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
elfi.homscheid@bad-honnef.de
Tel.: 02224/184-113

Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 EU-DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 EU-DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Sozialamt der Stadt Bad Honnef, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW:

Postfach 20 04 44 Tel.: 0211/38424-0
40102Düsseldorf Fax: 0211/38424-10
Internet: www.ldi.nrw.de E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Sozialamt der der Stadt Bad Honnef durch eine entsprechende Erklä-rung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Hinweis zur Datenerhebung in Wohngeldverfahrfen

9. Jugendhilfeangelegenheiten

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